§§ 35 Abs 1 Z 7, 41 Abs 1 Z 1 GmbHG
Soll wie hier der Abschluss eines Baukonzessionsvertrags letztlich zum Erwerb der zu errichtenden Müllbehandlungsanlage durch die GmbH führen und übersteigt die Gegenleistung gem § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG ein Fünftel des Stammkapitals, so kann der Beschluss über die Erteilung des Zuschlags nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden.