Abweisung
§§ 28 Abs 7, 56 Abs 1 vlbg BauG 2001
§ 28 Abs 7 vlbg BauG 2001 ist eine objektive Frist, für deren Beginn des Fristenlaufes der subjektive Wissensstand einer Partei unerheblich ist.
Abweisung
§§ 28 Abs 7, 56 Abs 1 vlbg BauG 2001
§ 28 Abs 7 vlbg BauG 2001 ist eine objektive Frist, für deren Beginn des Fristenlaufes der subjektive Wissensstand einer Partei unerheblich ist.