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Verbücherung eines Baurechts

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/46bbl 2004, 74 Heft 2 v. 1.4.2004

§ 4 BauRG; § 94 Abs 1 Z 3 GBG

Vorzeitige Kündigungs- oder Auflösungsvereinbarungen zugunsten des Baurechtsnehmers sind mit dem Baurecht nur so weit vereinbar, als die vereinbarten Gründe an Gewicht den in § 4 Abs 2 BauRG normierten Erlöschungsgrund erreichen.

Im Grundbuchsverfahren gilt, dass jede in einem Baurechtsvertrag vereinbarte über den Tatbestand des § 4 Abs 2 BauRG hinausgehende Kündigungsmöglichkeit als unzulässig zu betrachten ist und damit die Verbücherung des Baurechts verhindert.

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