Abweisung
§ 8a sbg BauPolG
Die Sechs-Monate-Frist zur nachträglichen Geltendmachung von Einwendungen stellt auf das objektive Kriterium des Baubeginns ab.
Abweisung
§ 8a sbg BauPolG
Die Sechs-Monate-Frist zur nachträglichen Geltendmachung von Einwendungen stellt auf das objektive Kriterium des Baubeginns ab.