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Übergangener Nachbar; Frist zur nachträglichen Geltendmachung von Einwendungen; Fristbeginn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/8bbl 2004, 24 Heft 1 v. 1.2.2004

Abweisung

§ 8a sbg BauPolG

Die Sechs-Monate-Frist zur nachträglichen Geltendmachung von Einwendungen stellt auf das objektive Kriterium des Baubeginns ab.

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