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Orts- und Stadtbildschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/10bbl 2004, 25 Heft 1 v. 1.2.2004

§ 3 Abs 1 Grazer AltstadterhaltungsG 1980

Beim - in seiner baulichen Charakteristik für das Stadtbild bedeutenden und somit zu schützenden - Erscheinungsbild eines Gebäudes wird auf dessen Gesamtheit abgestellt; es umfasst auch die Innenhöfe dieses Gebäudes.

Eine Entlüftungsleitung in einem uneinsehbaren Innenhof kann das Erscheinungsbild des betreffenden Stadtteiles stören.

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