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Liegenschaftseigentümer; Miteigentümer; Parteistellung von Miteigentümern; Wohnungseigentum

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/4bbl 2004, 19 Heft 1 v. 1.2.2004

§§ 6 Abs 1 Z 2, 18 Abs 1 Z 1 lit b nö BauO 1996; § 1 Abs 1 WEG 1975

Den Miteigentümern eines Grundstückes kommt gem § 6 Abs 1 Z 2 nö BauO 1996 Parteistellung im Verfahren zu, die nicht wie jene der Nachbarn von der Erhebung von Einwendungen abhängig ist.

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