Art 7 Abs 1 B-VG; §§ 16 Abs 1, 52 Abs 1 Z 9, 60 Abs 7, 113 Abs 3 BVergG 1997
Das Ausschlusskriterium fehlender Erfahrung auf dem Gebiet der Funkmauttechnologie ist geeignet, ein auf diesem Gebiet bestehendes Projektrisiko zu verringern und daher gerechtfertigt.