Aufhebung
§ 21 bgld BauG 1997; Art 7 Abs 1 B-VG
Die Einschränkung der Parteistellung von Nachbarn auf Eigentümer unmittelbar angrenzender Grundstücke im Baubewilligungsverfahren ist auf Grund unsachlicher Differenzierung gleichheitswidrig.
Aufhebung
§ 21 bgld BauG 1997; Art 7 Abs 1 B-VG
Die Einschränkung der Parteistellung von Nachbarn auf Eigentümer unmittelbar angrenzender Grundstücke im Baubewilligungsverfahren ist auf Grund unsachlicher Differenzierung gleichheitswidrig.