§ 918 ABGB
Ein Vertragsrücktritt des Verkäufers nach § 918 ABGB kommt nach Übertragung des Eigentums nicht mehr in Betracht.
OGH 7.8.2003, 8 Ob 213/02k
§ 918 ABGB
Ein Vertragsrücktritt des Verkäufers nach § 918 ABGB kommt nach Übertragung des Eigentums nicht mehr in Betracht.
OGH 7.8.2003, 8 Ob 213/02k