§ 932, 933 ABGB alt, § 1167 ABGB alt, § 1489 ABGB
Der Beginn der Verjährungsfrist von Ansprüchen auf Ersatz des Vertrauensschadens nach Wandlung eines Werkvertrages hängt - wenn man sie als Mangelfolgeschäden qualifiziert - von ihrer Voraussehbarkeit ab.