Aufhebung
§§ 3 Abs 1 Z 1, 10 Abs 3a und 4 sbg BauPolG; § 40 sbg BauTG; Art 7 B-VG
Die Einbeziehung von „Kleinwohnhäusern“ in das Bauanzeigeverfahren ist mangels einer für andere Bauvorhaben ansonsten erforderlichen Zustimmung der Nachbarn sowie vor dem Hintergrund der Ausgestaltung des Bauanzeigeverfahrens (§ 10 BauPolG) unsachlich und daher verfassungswidrig.