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Säumnis; Devolution; sachlich in Betracht kommende Oberbehörde

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/156bbl 2003, 239 Heft 6 v. 1.12.2003

§ 52 tir BauO 2001; § 18 Abs 1 StR Innsbruck; § 27 VwGG

Bei Säumnis des Stadtsenates ist der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.

VwGH 18.6.2003, 2003/06/0030

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