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Abstandsflächen; seitlicher Bauwich; ungeregelter Baulandbereich

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/120bbl 2003, 194 Heft 5 v. 1.10.2003

§§ 50 Abs 1 und 54 nö BauO 1996

§ 54 nö BauO 1996 stellt eine Sonderbestimmung des § 50 Abs 1 zweiter Satz nö BauO 1996 dar. Sofern die Voraussetzungen des § 54 nö BauO 1996 erfüllt sind, darf der seitliche Bauwich drei Meter unterschreiten.

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