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Bauträgervertrag; Entgelt; Aufschließungskosten; Überwälzung auf den Erwerber einer Eigentumswohnung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/139bbl 2003, 203 Heft 5 v. 1.10.2003

§ 4 Abs 1 Z 2 BTVG; § 864a ABGB

Behördlich vorgeschriebene Bauabgaben oder an Dritte zu zahlende Kosten für die Aufschließung des zu bebauenden Grundstücks (Kanalisationsbeitrag, Kosten für die Gehsteigerrichtung sowie den Anschluss an die Strom-, Wasser- und Fernwärme) fallen nicht unter den Begriff des Entgelts iSd § 4 Abs 1 Z 2 BTVG.

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