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Kostenersatz; dingliche Wirkung von Bescheiden; Rechtsnachfolge

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/121bbl 2003, 194 Heft 5 v. 1.10.2003

§ 112 nö BauO 1976; § 76 AVG

Dem Kostenersatzverfahren kommt wegen seiner Akzessorietät mit der Instandhaltungspflicht dinglicher Charakter zu. Ein bereits anhängiges Kostenersatzverfahren kann daher rechtens mit dem neuen Eigentümer fortgesetzt werden.

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