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Treuhänder; Zug um Zug-Abwicklung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/79bbl 2003, 113 Heft 3 v. 1.6.2003

§§ 1002, 1053 ABGB

Die Einschaltung eines Treuhänders bezweckt regelmäßig die Zug um Zug-Abwicklung unter den Parteien zu ersetzen. Der Treuhänder nimmt daher für beide Teile die Zug um Zug-Einrede wahr.

OGH 10.12.2002, 10 Ob 309/02t

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