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Öffentlich-rechtliche Bestimmungen; Verpflichtung zur Bestellung eines Bauführers; Schutzzweck

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/58bbl 2003, 84 Heft 2 v. 1.4.2003

§§ 1295, 1311 ABGB; § 40 oö BauO 1994

Öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die - wie § 40 oö BauO - dem Bauherrn zur Ausführung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben die Bestellung eines der Baubehörde gegenüber verantwortlichen Bauführers auftragen, bezwecken den Schutz der Allgemeinheit vor Schäden durch die unsachgemäße oder fehlerhafte Bauführung.

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