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Begriff „Wohngebäude“; subjektiv-öffentliche Rechte; Belichtungsverhältnisse

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/6bbl 2003, 20 Heft 1 v. 1.2.2003

Abweisung

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994; § 22 oö ROG 1994

Der in § 22 oö ROG 1994 verwendete Begriff Wohngebäude meint sämtliche Wohnzwecken dienende Gebäude und ist nicht auf höchstens zweigeschossige Bauten beschränkt.

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