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Absolute Nichtigkeit eines privatrechtlichen Raumordnungsvertrages

RechtsprechungZivilrechtbbl 2003/22bbl 2003, 32 Heft 1 v. 1.2.2003

§ 879 Abs 1 ABGB; § 33 Abs 1 tir ROG 1997

§ 33 Abs 1 vorletzter und letzter Satz TROG 1997 dient nicht dem Schutz von Allgemeininteressen, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sondern dem Schutz von Tiroler Grundeigentümern bei Rechtsgeschäften mit Gemeinden oder dem Bodenbereitstellungsfonds.

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