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Werbeeinrichtung; bauliche Anlage; Anzeigepflicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/155bbl 2002, 253 Heft 6 v. 15.12.2002

Aufhebung

§§ 4 Z 12, 19, 20 Abs 3 lit a stmk BauG 1995

Die Errichtung einer Werbe- und Ankündigungseinrichtung ist auch im Fall einer baulichen Anlage (hier: ein insgesamt 14 m hoher Werbemast mit 4 Werbetafeln in der Größe von 8 m x 4 m) nur anzeigepflichtig.

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