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Subjektiv öffentliche Rechte; gesundheitliche Belange

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/150bbl 2002, 251 Heft 6 v. 15.12.2002

§ 31 Abs 4 und 6 oö BauO 1994 idF vor der Nov LGBl 70/1998

Aus dem Umstand, dass § 31 Abs 4 letzter Satz oö BauO 1994 idF vor der Nov LGBl 70/1998 sowohl gesundheitliche Belange als auch den Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen zum Gegenstand hat, kann nicht geschlossen werden, dass weitere Einwendungen zulässig sind, als jene, die in § 31 Abs 6 oö BauO 1994 genannt sind.

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