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Verbesserungsauftrag; „erforderliche“ Unterlagen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/126bbl 2002, 209 Heft 5 v. 15.10.2002

Aufhebung

§§ 26, 27, 28 tir BauO 1989; § 13 Abs 3 AVG

Ein Verbesserungsauftrag ist nur dann gesetzmäßig, wenn die eingeforderten Unterlagen bzw Angaben für die Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens tatsächlich erforderlich sind.

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