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Grundabtretung; Entschädigungsanspruch

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/131bbl 2002, 211 Heft 5 v. 15.10.2002

teilweise Aufhebung

§§ 17, 58 wr BauO

Für die Fälligkeit von Entschädigungen für Grundabtretungen gem § 17 wr BauO kommt es nicht auf den physischen Besitz der Stadt Wien an.

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