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Zuschlagserteilung; Nachprüfungsantrag; Frist

RechtsprechungVergaberechtbbl 2002/108bbl 2002, 173 Heft 4 v. 15.8.2002

§§ 113 Abs 3, 115 Abs 4 BVergG

Bei der in § 115 Abs 4 BVergG eingeräumten Frist handelt es sich um eine materiellrechtliche Frist. Ein Antrag gem § 113 Abs 3 BVergG muss daher innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis der Zuschlagserteilung beim BVA eingelangt sein.

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