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Begriffe „Pergola“, „Bauherr“ und „Bauwerber“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/60bbl 2002, 109 Heft 3 v. 15.6.2002

Abweisung

§§ 62a Abs 1 Z 14, 124 Abs 1 wr BauO

Eine „Pergola“ (Rankgerüst) ist ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage, wobei die auf Stützen liegenden Unterzüge ein Gebälk tragen, das von Pflanzen umrankt ist. I-Profil-Stahlträger sind typischerweise für das Ranken von Pflanzen nicht erforderlich.

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