Mit 1. Jänner 2002 ist die Mietrechtsnovelle (MRN) 2001 (BGBl I 161/2001) in Kraft getreten. Trotzdem das Gesetz nur aus wenigen Ziffern besteht, hat es das österreichische Mietrecht einschneidend geändert. Der gravierendste Eingriff besteht in der Neuregelung des Anwendungsbereichs des MRG; weniger bedeutend ist demgegenüber die Umwandlung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags in „echten“ Mietzins und eine auf neue Technologien Bezug nehmende Einfügung in § 9 MRG.