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Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen; Kostenbeiträge

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2002/26bbl 2002, 71 Heft 2 v. 15.4.2002

§ 19 Abs 3 oö BauO 1994

Der Ausbau einer schon vorhandenen Verkehrsfläche stellt eine „Errichtung einer Verkehrsfläche“ dar, wenn der Ausbau technisch und wirtschaftlich einer Errichtung gleichzuhalten ist.

Ob eine „Errichtung einer Verkehrsfläche“ vorliegt, hängt vom Zustand der Verkehrsfläche vor den Baumaßnahmen ab.

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