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Vertikale Vertriebsbindung; Steinbruch; Transportleistungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/13bbl 2002, 28 Heft 1 v. 15.2.2002

§ 30a KartG

Im Vertikalverhältnis zwischen Angehörigen verschiedener Wirtschaftsstufen vereinbarte Wettbewerbsbeschränkungen fallen dann nicht unter die kartellrechtlichen Bestimmungen, wenn sie zur Sicherung des kartellrechtsneutralen Hauptzwecks des Vertrags erforderlich sind.

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