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Schlichtungsersuchen; Verspätung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2001/118bbl 2001, 162 Heft 4 v. 15.8.2001

§ 109 Abs 6 BVergG 1997

Bewerber oder Bieter haben ein Schlichtungsersuchen möglichst rasch nach Kenntnis einer Meinungsverschiedenheit einzubringen, da sonst die widerlegliche Vermutung besteht, dass die gerügten Vergabegesetzwidrigkeiten bloß Schutzbehauptungen sind, die nicht Gegenstand einer Schlichtung sein können.

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