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Partieller Verlust der Parteistellung; Präklusion nachträglicher Einwendungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/70bbl 2001, 114 Heft 3 v. 15.6.2001

§ 26 Abs 1 stmk BauG 1995; §§ 41, 42 AVG

Weitere, neue Einwendungen können nach der Abhaltung einer ordnungsgemäß kundgemachten mündlichen Verhandlung nicht mehr eingebracht werden.

VwGH 5. 12. 2000, 99/06/0199

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