§ 114 Abs 1 ASVG
Strafbarkeit der Geschäftsführer einer Bau-GmbH nach § 114 Abs 1 ASVG als Mittäter, die Beiträge von Dienstnehmern zur Sozialversicherung einbehalten und dem berechtigten Versicherungsträger (Gebietskrankenkasse) vorsätzlich vorenthalten haben.