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Seitenabstand; Erschließungsgänge; Begriff „untergeordnete Bauteile“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/72bbl 2001, 115 Heft 3 v. 15.6.2001

Aufhebung

§§ 2 Abs 16, 6 Abs 3 lit b tir BauO 1998

Bei der Berechnung der Abstände baulicher Anlagen zu den Grundstücksgrenzen bleiben untergeordnete Bauteile bis zu 1,50 m außer Betracht.

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