(Kundmachungszeitraum: 1. 12. 2000 - 31. 1. 2001)
Niederösterreich
Änderung der Nö BauO 1996, LGBl 8200-6
Mit dieser Nov werden vor allem Verweise auf andere Bestimmungen (innerhalb und außerhalb der BauO) berichtigt sowie terminologische Klarstellungen vorgenommen. Inhaltlich werden bestimmte Definitionen (Geschosse - § 4 Abs 7; Ermittlung der Gebäudehöhe - § 53 Abs 2; Entschädigungen - § 76 Abs 2) oder Rechtsfolgen (Erlöschen der Bauplatzerklärung im Zuge von Umwidmungen - § 11 Abs 2) teilweise neu gefasst. Den Kern der Nov stellt aber die Neuregelung der „Brauchbarkeit und Verwendbarkeit von Bauprodukten, Konformitäts- und Übereinstimmungsnachweise“ (§ 44) dar, womit die Art 15a B-VG-Vereinbarung über die Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten (LGBl 0816) in Niederösterreich umgesetzt wird. Die Bestimmungen traten mit 1. 1. 2001 in Kraft.