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Bereitstellen; Betreiben eines Verkehrsnetzes; Sektorenvergabe; Widerruf der Ausschreibung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2001/23bbl 2001, 35 Heft 1 v. 15.2.2001

§§ 11 Abs 1 Z 2, 76 Abs 2, 84 Abs 2 Z 3 BVergG

Ausschreibungen der ÖBB im Bereich der Bereitstellung eines Schienennetzes, somit die Schaffung von Infrastruktur, unterliegen nicht den Regelungen für Sektorenauftraggeber, sondern den allgemeinen Bestimmungen des BVergG.

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