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BVA-Zuständigkeit; unzulässiges Begehren; Verbesserungsfähigkeit

RechtsprechungVergaberechtbbl 2001/21bbl 2001, 31 Heft 1 v. 15.2.2001

§§ 113 Abs 2, 116 Abs 1 BVergG; § 13 Abs 3 AVG

Das BVA kann nicht selbst - anstelle des Auftraggebers - zur Fortführung und zum Abschluss des Vergabeverfahrens erforderliche Akte setzen oder Entscheidungen treffen. Darauf gerichtete Be­gehren sind als unzulässig zurückzuweisen. Sie bilden keinen iSv § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähigen Form- oder Inhaltsmangel.

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