§§ 1295, 1319 ABGB
Für die Frage der Belastbarkeit eines Bauteils (hier Balustrade bei der Universität Wien) ist nicht die im Zeitpunkt der Generalsanierung geltende, sondern die im Unfallszeitpunkt gültige ÖNorm heranzuziehen.
OGH 28. 6. 2000, 6 Ob 220/99t