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Ausgegliederte Rechtsträger des Landes; Sektoren; Zuständigkeit

RechtsprechungVergaberechtbbl 2000/172bbl 2000, 238 Heft 6 v. 15.12.2000

§§ 11 Abs 1 Z 3, 11 Abs 2, 84 Abs 2 BVergG; Art 1 Z 2, Art 2 Abs 1 RL 93/38/EWG (SektorenRL)

Vergaben der Wiener Linien fallen nicht in den Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes, sondern in die Landeszuständigkeit. Betrieb eines kommunalen Verkehrsnetzes als ausschließliches Recht und als im Allgemeininteresse gelegene Tätigkeit nicht gewerblicher Art

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