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Änderung des Verwendungszweckes; Personalräume im Keller

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/134bbl 2000, 191 Heft 5 v. 15.10.2000

Abweisung

§ 20 Abs 1 lit c, Abs 3 lit a tir BauO 1998

Die Änderung des Verwendungszweckes eines Gebäudes ist bewilligungspflichtig, wenn sie auf die Zulässigkeit des Gebäudes nach den bau- oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften abstrakt von Einfluss sein kann.

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