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Baubewilligungspflichtiges Gebäude

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/123bbl 2000, 187 Heft 5 v. 15.10.2000

§ 25 Abs 1 Z 2a oö BauO 1994

Die Errichtung eines der Unterbringung von Bienenstöcken dienenden „Troadkastens“ ist bewilligungspflichtig, weil dieses Gebäude zur Tierhaltung bestimmt ist.

VwGH 7. 3. 2000, 99/05/0291

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