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Errichtung eines Bordells; Flächenwidmung „Dorfgebiet“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/120bbl 2000, 187 Heft 5 v. 15.10.2000

§§ 6 lit c, 13 Abs 2, 17 Abs 2 krnt BauO 1996; § 2 Abs 3 krnt GdPlG 1970

Im Dorfgebiet dürfen nur Gebäude errichtet werden, die den (zB wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen) Bedürfnissen der in diesem Wohngebiet lebenden Bevölkerung zu dienen bestimmt ist.

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