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Kanalanschlussverfahren; Enteignung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/94bbl 2000, 158 Heft 4 v. 15.8.2000

Aufhebung

§§ 11 Abs 2 lit c, 21 Abs 4, 22 Abs 1 lit a tir KanalisationsG

Der Eigentümer, zu dessen Lasten Dienstbarkeiten im Wege eines Enteignungsverfahrens eingeräumt werden, ist bereits dem vorausgehenden Kanalanschlussverfahren beizuziehen.

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