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Unterlassene Sicherheitsvorkehrungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/115bbl 2000, 172 Heft 4 v. 15.8.2000

§ 1295 ABGB

Das Vorliegen einer baubehördlichen oder einer sonstigen Genehmigung kann den Liegenschaftseigentümer (hier: Hotelbesitzer) nicht entschuldigen, wenn er die Gefahrenquelle kannte oder kennen musste und ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung unterlässt.

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