vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassene Sicherheitsvorkehrungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/115bbl 2000, 172 Heft 4 v. 15.8.2000

§ 1295 ABGB

Das Vorliegen einer baubehördlichen oder einer sonstigen Genehmigung kann den Liegenschaftseigentümer (hier: Hotelbesitzer) nicht entschuldigen, wenn er die Gefahrenquelle kannte oder kennen musste und ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung unterlässt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte