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Werklohnanspruch bei verzögerter Lieferung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/81bbl 2000, 121 Heft 3 v. 15.6.2000

§ 1168 ABGB

Der Werkunternehmer darf nach Wegfall der einer Lieferung des Werkes entgegenstehenden Hindernisse gegenüber dem annahmebereiten Werkbesteller die Fertigstellung des Werkes bei sonstigem Schuldnerverzug nicht von einer vertraglich nicht vereinbarten Vorleistung des Werkbestellers abhängig machen.

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