vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Garantiehaftung von ARGE-Mitgliedern

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/79bbl 2000, 120 Heft 3 v. 15.6.2000

§ 1358 ABGB

Die Mitglieder einer ARGE werden dem Garanten auch dann zur ungeteilten Hand regresspflichtig, wenn er nur von einem Hauptschuldner (im Namen der ARGE) mit der Abgabe der Garantieerklärung beauftragt wurde und im Innenverhältnis der ARGE nur eine anteilige Haftung vereinbart gewesen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte