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Scheinbauführer; zivilrechtliche Haftung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/55bbl 2000, 80 Heft 2 v. 15.4.2000

§ 1311 ABGB; §§ 65, 125 WBO

Wer sich gegenüber der Behörde eines „Scheinbauführers“ bedient (der den Bau nach dem Willen der Beteiligten eben nicht ausführen soll), kann diesen nicht wegen Verstoßes gegen die Bauordnung für die plan- und konsenswidrige Bauführung des tatsächlich beauftragten Bauführers haftbar machen.

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