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Feuermauer; grundstücküberragende Gebäude

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/9bbl 2000, 21 Heft 1 v. 15.2.2000

Aufhebung

§ 2 Z 12 und 17, § 12 Abs 1 oö BauTG 1994; § 12 Abs 2 oö BauV 1985

Die Begriffsbestimmung der „Feuermauer“ setzt das Vorliegen einer Außenwand voraus.

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