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Nachbarstellung des Wohnungseigentümers

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/11bbl 2000, 22 Heft 1 v. 15.2.2000

Aufhebung

§ 31 Abs 2 oö BauO 1994

Bei einem Bauvorhaben (hier: Anbringung einer Anlage) an der Außenfassade hat der Wohnungseigentümer Nachbarstellung.

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