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Landwirtschaftliche entgeltliche Nachbarschaftshilfe; Arbeitsunfall; Schmerzengeld

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/34bbl 2000, 34 Heft 1 v. 15.2.2000

§§ 175 f, 333 ASVG

Unfälle, die sich bei Arbeiten in Zusammenhang mit der Errichtung, dem Umbau und der Reparatur von Gebäuden, die dem land(forst)wirtschaft­li­chen Betrieb dienen, ereignen, gelten als Arbeitsunfälle. Auf das Tatbestandsmerkmal der Nachbarschaftshilfe kommt es in diesem Fall nicht an.

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