vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Subjektiv-öffentliche Rechte; Hochwasserschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/1bbl 2000, 19 Heft 1 v. 15.2.2000

§§ 93 Abs 4, 94 Abs 3 bgld BauO

Zur Begründung subjektiv-öffentlicher Rechte kommen im Baubewilligungsverfahren nur baurechtliche Vorschriften in Betracht.

Die wasserrechtlich gebotene Freihaltung eines Uferstreifens ist von der Baubehörde nicht zu prüfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte